AZ P296
Verfassungsschutz, bitte übernehmen Sie!
Mittwoch, 14. April 2010, 23.49 Uhr
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Vierter Abschnitt – Arbeit, Wirtschaft und UmweltArtikel 24
(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.
Artikel 25
(1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.
(2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.
Artikel 26
Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung und Leistung der Unternehmer und Arbeitnehmer für die Wirtschaft wird das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung anerkannt und gewährleistet.
Artikel 27
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Artikel 28
Die Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe und die freien Berufe sind zu fördern. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist zu unterstützen.
Artikel 29
(1) Die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden ist anzustreben.
(2) Das Land hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Gesetze neue Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu schaffen und den klein- und mittelbäuerlichen Besitz zu stärken.
(3) Die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern.
Artikel 29a
(1) Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(2) Die notwendigen Bindungen und Pflichten bestimmen sich unter Ausgleich der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Das Nähere regelt das Gesetz.
Natürlich wären auch andere Passagen zu markieren, um deren Schutz der Verfassungsschutz sich mal kümmern sollte, etwa die mit dem gleichen Lohn. Aber wenn ich zu viel markiere, sticht ja nichts mehr hervor.
AZ P262
Dankbarkeit
Montag, 26. Oktober 2009, 19.23 Uhr
Für Aussagen wie diese kann man einem gewissen Björn Böhning kaum dankbar genug sein:
Sie muss vielmehr die Frage beantworten, wie wir Aufstiegshoffnungen glaubwürdig unterlegen, Abstiegsängsten glaubwürdig mit einer neuen Sicherheitsarchitektur begegnen […]
Man weiß nicht recht, spricht er von Aktienkursen, seiner Partei oder einer NATO-Strategie. Aber man kann sich zufrieden schätzen: Ich bin nicht in seinem Verein.
AZ P221
Enough is enough
Montag, 20. Oktober 2008, 13.07 Uhr

Jetzt aber wirklich. Gibt’s hier übrigens als MP3 und als Real-Audio-Stream.
AZ P201
Zyklon Cidre
Montag, 19. November 2007, 18.52 Uhr
Ich kann’s nicht mehr hören.
(Nachtrag, rund zwei Jahre später: Erstaunlich, eine Googlesuche nach Zyklon Cidre verweist tatsächlich auf den Zyklon Sidr und dann erst auf dieses Blog.)
AZ P199
Unglücksfall Merkel
Dienstag, 13. November 2007, 23.45 Uhr
Klar, wenn in Aachen jetzt auch noch Angela Merkel geehrt werden soll, muss Freitag der 13. sein. Schon richtig, WDR.

Update: Inzwischen haben sie es bemerkt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Information dadurch besser geworden ist.
AZ P186
Synchron
Donnerstag, 19. Juli 2007, 23.07 Uhr
Manchmal sind ja die synchronisierten Fassungen amerikanischer Serien netter als das Original, zumindest soll das ja bei der Serie »Die Zwei« so gewesen sein. Heute reichte es bei »Numb3rs« leider nur aber immerhin für ein reimgeschütteltes
Sind Sie Lindsay?



