Gnade, zweierlei bemessen
Beim Umgang mit politisch motivierten Morden wird in Deutschland offenbar immer noch lieber bei Nazis ein Auge zugedrückt. Vor wenigen Wochen hat ein italienisches Gericht zehn Deutsche wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Zehn wurden für schuldig befunden, an der Ermordung von über 800 Menschen mitgewirkt zu haben, einem der schlimmsten Massaker während der deutschen Besatzung Italiens. Ich fand es schon beachtlich, dass die deutschen Medien, soweit ich das sah, die Namen der verurteilten Deutschen, die sich der Justiz entziehen und in Abwesenheit verurteilt wurden, nirgends genannt hat. Sicher, es sind inzwischen alte Männer, aber nun doch Mörder. Normalerweise scheut sich die deutsche Presse nicht, die Namen von mutmaßlichen Mördern auch vor der Urteilsverkündung zu nennen, hier gilt aber offenbar ein anderes Maß, weil die zehn Herrenmenschen es ja doch geschafft haben, sich weitgehend unbehelligt ihrem Lebensabend stark zu nähern. Da drückt man hierzulande sicher gern ein Auge zu. Dass sie ihre in Italien verhängten Strafen nicht antreten müssen, weil sie sich in Deutschland aufhalten, ist wohl schon äußerst gnädig. Dass die deutsche Presse die verurteilten Kriegsverbrecher durch Anonymisierung schützt wie in anderen Fällen nicht einmal Opfer, ist schon beachtlich. Unterdessen diskutieren diese Medien nun, ob denn den verurteilten ehemaligen RAF-TerroristInnen das gängige Recht zu gewähren ist, nachdem sie einen großen Teil ihrer Haftstrafen – anders als die jüngst verurteilten zehn deutschen Kriegsverbrecher – abgesessen haben, begnadigt zu werden.
