Samstag, 27. Mai 2006

Aber

Darius 9.31 Uhr Filed under: Medienschelte

Spiegel online berichtet vom Messerstecher am Berliner Hauptbahnhof:

Nach ersten Erkenntnissen kommt der Teenager aus dem Stadtteil Neukölln, er habe »keinen Migrationshintergrund«, hieß es[,] sei aber bereits polizeilich mit einer Körperverletzung und mit Sachbeschädigung in Erscheinung getreten. Sei Motiv ist laut einem Polizeisprecher zunächst »völlig unklar«, ebenso, ob er unter Alkohol oder Drogen stand.

Das (von mir hervorgehobene) Aber stellt einen Sinnzusammenhang her, den der Verfasser sicher nicht ausdrücken wollte, aber womöglich schon verinnerlicht hat: als wäre Gewalttäter eine Teilmenge bzw. Vorstufe von »Mensch mit Migrationshintergrund«.
Zum Vergleich die anderen Nachrichtenportale. N-tv.de berichtet:

Es handele sich um ein 16-Jährigen Deutschen aus dem Berliner Stadtteil Neukölln, so Polizeisprecher Schodrowski. Der 1989 Geborene habe »keinen Migrationshintergrund«. […]
Der mutmaßliche Täter sei der Polizei wegen anderer Gewaltdelikte bekannt.

und (offenbar aus der gleichen Agenturmeldung) fast gleichlautend die Konkurrenz N24.de:

Es handele sich um einen 16-Jährigen Deutschen aus dem Berliner Stadtteil Neukölln, so der Sprecher weiter. Der 1989 Geborene habe »keinen Migrationshintergrund«. […]
Der Jugendliche sei der Polizei wegen anderer Gewaltdelikte bekannt.

ARD und ZDF schaffen es immerhin, einen Zusammenhang, der von der Polizei ausdrücklich dementiert wird, auch nicht zu vermelden. Heute.de:

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich nach seinen Angaben um einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Berliner Stadtteil Neukölln.[…]
Das Motiv war zunächst unklar. Der junge Deutsche sei wegen Körperverletzung bereits bei der Polizei registriert, sagte der Polizeisprecher.

Tagesschau.de hat ein anderes Aber:

Der mutmaßliche Täter stamme aus dem Stadtteil Neukölln und sei der Polizei wegen anderer Gewaltdelikte bekannt. Sein Motiv sei noch ungeklärt. Einen rassistischen Hintergrund schloß die Polizei aber aus.

Angesichts dessen, dass die gleichen Nachrichtenportale gerade von zahlreichen rassistischen Gewalttaten berichtet hatten, ist dieses Aber sicherlich ein berechtigtes Eingehen den in den anderen Fällen bestehenden Sinnzusammenhang.

»Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren«

Darius 0.40 Uhr Filed under: Segnungen des Kapitalismus

In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel »Arbeitssuchende unter Generalverdacht« fordern der Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine grundlegende Überarbeitung des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes, das zum 1.8. in Kraft treten soll.
Die datenschutzrechtlichen Kernprobleme sind dort knapp zusammengefasst: Kritisiert werden explizit die Beweislastumkehr bei der Frage nach dem Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (»Betroffene könnten sich genötigt sehen, zum einen ihre Hilfsbedürftigkeit Mitbewohnerinnen oder Mitbewohnern und damit Dritten zu offenbaren, zum anderen deren sensible Daten preiszugeben.«) und die verstärkten Datenabgleiche (»Belege dafür, dass die vorhandenen Befugnisse zur notwendigen Bekämpfung von Leistungsmissbrauch tatsächlich unzureichend sind, fehlen völlig. Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren, auf diese Weise alle Arbeitsuchenden, die Grundsicherung beanspruchen, unter Generalverdacht zu stellen.«). Außerdem müsse die Freiwilligkeit bei Telefonbefragungen und Hausbesuchen klargestellt werden. Zudem gebe es widersprüchliche Festlegungen der Zuständigkeit für den Datenschutz.